Ein Patentanwalt hat die Aufgabe, seinem Mandanten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und des gewerblichen Rechtsschutzes zu seinem Recht zu verhelfen. Insgesamt erstreckt sich dies u.a. auf Patente, Gebrauchsmuster, die Seins, Marken, Arbeitnehmererfindungen, Halbleiterschutzrechte, Sortenschutzrechte und Lizenzverträge.
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Im Gegensatz zu (nur) Rechtsanwälten liegt in der Fokus der Tätigkeit des Patentanwalts naturwissenschaftlichen oder technischen Bereich. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass insbesondere Patente auf neuen Erkenntnissen aus diesen Bereichen basieren und es für die Interessenvertretung von besonderer Bedeutung ist, diesbezüglich über vertiefte Kenntnisse zu verfügen, die im Regelfall nicht mit der volljuristischen Ausbildung zum Rechtsanwalt erlangt werden.
Im Regelfall haben Patentanwälte eine abgeschlossene naturwissenschaftliche oder technische Hochschulausbildung sowie eine juristische Zusatzausbildung absolviert. Sie sind berechtigt, vor dem Deutschen Patent-und Markenamt sowie dem Bundespatentgericht als Rechtsvertreter aufzutreten. Entsprechendes gilt für die Rechtsvertretung vor dem Bundesgerichtshof in Sachen von Patentnichtigkeitsberufungsverfahren. In Ausnahmefällen sind sie auch vertretungsberechtigt vor den Landgerichten, den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof, soweit kein Rechtsanwaltszwang besteht (§ 4 Abs. 3 PatAnwO). Das eingeschränkte Vertretungsrecht von Patentanwälten führt dazu, dass sie beispielsweise Schutzschriften zur Vermeidung von Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren einreichen können, in solchen Verfahren allerdings nicht selbst auftreten dürfen, wenn eine mündliche Verhandlung anberaumt wird.
Als Patentanwalt wird nur zugelassen, wer eine Ausbildung als Patentassessor absolviert hat und sich in die Liste der Patentanwälte eingetragen hat, die beim Deutschen Patent-und Markenamt geführt wird. Der Patentanwalt ist, ebenso wie der Rechtsanwalt, ein Organ der Rechtspflege und muss eine Kanzlei einrichten. Im Regelfall wird der (neu zugelassene) Patentanwalt jedoch in eine bestehende Patentanwaltskanzlei eintreten.
Insbesondere bei patentrechtlichen Angelegenheiten ist es sinnvoll, sich über die fachliche Ausrichtung der Kanzlei zu informieren, also naturwissenschaftliche oder technische Spezialisierung.
Dr. Busch, Störmer, Knüttel Rechtsanwälte
In Kooperation mit Dr. Köhler Patentassessor
Schlossergasse 4
67227
Frankenthal
Einem Nachzug des Ehegatten eines subsidiär Schutzberechtigten steht eine nicht erfolgte Eheschließung vor der Flucht nicht entgegen.
Zur Klärung von Fragen mit der Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern durch Tarifvertrag hat das Bundesarbeitsgericht ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die von Fachgerichten für zulässig erachtete Überstellung nach Rumänien zum Zwecke der Strafverfolgung das Grundrecht aus Art. 4 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) verletzt.
Eine Regelung in einem Tarifvertrag, nach der sich der Zuschlag für Nachtarbeit halbiert, wenn sie innerhalb eines Schichtsystems geleistet wird, kann gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen.
Tarifvertragliche Regelungen, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Ausgleich vorsehen als für regelmäßige Nachtarbeit, werfen Fragen nach der Auslegung von Unionsrecht auf.
Eine tarifliche Regelung, nach der sich die Ausbildungsvergütung von Auszubildenden in Teilzeit entsprechend der Anzahl wöchentlicher Ausbildungsstunden vergleichbarer Auszubildender in Vollzeit berechnet, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.
Schadensersatzansprüche entfallen bei Kauf eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Gebrauchtwagen der Marke Audi erst nach Bekanntwerden des sogenannten Dieselskandals.
Ein Mieter, der infolge einer Pflichtverletzung des Vermieters aus der Wohnung auszieht und Wohnungs- oder Hauseigentum erwirbt, kann die zum Zwecke des Eigentumserwerbs angefallenen Maklerkosten nicht als Schadensersatz vom Vermieter ersetzt verlangen.
Betreiber einer Videoplattform müssen keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen ihrer Nutzer herausgeben, die urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich auf die Plattform hochgeladen haben.
Die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen rechtfertigt nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
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